Flexible Hilfen
Flexible Hilfen sind Teil des Leistungskataloges der Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII §27 ff.
Als Flexible Hilfen werden individuell gestaltete Unterstützugsmöglichkeiten bezeichnet. Sie richten sich sowohl an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige als auch an Alleinerziehende und Familien welche sich in schwierigen Lebenslagen befinden. Sie können als gesetzlich verankerte Hilfeformen beim Amt für Kinder, Jugend und Familie beantragt werden. Bei allen Maßnahmen ist Schweigepflicht geboten.
Unser Angebot:
• Sozialpädagogische Familienhilfe
• Erziehungsbeistandschaften
• Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
• Hilfe für junge Volljährige
• Soziale Gruppenarbeit
• Eingliederungshilfe
Dabei versuchen wir gemeinsam mit unseren Klienten passgenaue Lösungen für die Bewältigung der individuellen Lebenslagen zu erarbeiten.